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Statuten und Finanzreglement

Das Finanzreglement ist ein Bestandteil unserer Vereinsstatuten.

Finanzreglement (§ 3 der Statuten)

Mitgliederbeiträge:

Jahresbeitrag

1)

Aktive Einzelmitglieder

Fr. 150.--

2a)

Aktive Ehepaare

Fr. 200.--

2b)

Aktive Ehepaare, wovon 1 Mitglied Ehrenmitglied

Fr.   80.--

3)

Aktive Lehrlinge und Studenten (bis 26 Jahre)

Fr.   80.--

4)

Aktive Jugend und Schüler (unter 19 Jahre)

Fr.   60.--

5)

Passive

Fr.   25.--

Stichtag für das massgebliche Alter ist jeweils der 1. Januar der relevanten Saison.

Beispiel:
Der Stichtag für die Saison 2019/2020 ist der 1. Januar 2020. Als "unter 19 Jahre" gilt, wer bei diesem Beispiel am Stichtag das 19. Altersjahr noch nicht vollendet hat, d.h. Jahrgang 2001 und jünger. Die Jahrgänge 1998 bis 2000 fallen in die Kategorie Junioren, Jahrgänge ab 1997 und älter sind Einzelmitglieder gemäss Punkt 1 – ausser wenn sie noch Lehrlinge oder Studenten gemäss 3a) sind.

Die Jahresbeiträge der Mitglieder werden im Voraus erhoben. Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn der Saison ca. Ende Juni, aber bis spätestens Ende Juli. Die Beiträge sind innert 30 Tagen aber bis spätestens Ende August zu bezahlen.

Mit den Jahresbeiträgen werden auch die OTTV-Lizenzgebühren für Mitglieder mit Lizenzen in Rechnung gestellt.

Für lizenzierte Spieler der Kategorie U19, U15 und U13 werden die Lizenzgebühren im ersten Spieljahr durch den Tischtennis-Club Urdorf übernommen.

Eintrittsgebühren:

Derzeit werden keine Eintrittsgebühren erhoben.

Bussen:

a)

Unentschuldigtes Fernbleiben eines Stimmberechtigten an der GV wird gebüsst mit

 Fr.  20.--

b)

Ausstehende Zahlungen werden 30 Tage nach Rechnungsversand gemahnt mit

Fr.    5.--

c)

Wird auf die Mahnung innert 14 Tagen nach Versand nicht reagiert, wird weiter gemahnt mit einem weiteren Unkostenbetrag von

Fr.  10.--


Unser PC-Konto: 80-68147-6, IBAN: CH07 0900 0000 8006 8147 6
 
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